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1.
Geltung dieser Bedingungen
Wir liefern ausschliesslich zu den
nachfolgenden Bedingungen, auch wenn wir uns zukünftig nicht
ausdrücklich darauf berufen. Vom Besteller gewünschte Abweichungen und
Geschäftsbedingungen, die unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
widersprechen, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir sie schriftlich
anerkennen.
2.
Angebote und Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Die
den Angeboten beigefügten Unterlagen und die in Drucksachen und
Katalogen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und
Gewichtsangaben sind nur im Rahmen üblicher Toleranzen annähernd
maßgebend. An Kostenanschlägen, Zeichnungen, Organisationsvorschlägen
und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor.
Umgekehrt verpflichten wir uns, vom Abnehmer als vertraulich
bezeichnete Pläne und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten
zugänglich zu machen. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn
sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Erfolgt die Lieferung sofort, so gilt
die Rechnung bzw. der Lieferschein als Auftragsbestätigung.
Bestellungen für Hardware,
Standard-Software und Individual-Programme sind grundsätzlich als
getrennte Aufträge zu betrachten, auch wenn sie zusammengefasst über
einen Mietvertrag finanziert werden. Gewährleistungsansprüche gelten
jeweils für jede Auftragsart separat.
3.
Preise
Unsere Preise beruhen auf unseren
Listenpreisen bzw. Angeboten. Die Mehrwertsteuer wird besonders
berechnet und ausgewiesen. Ein von uns zugesagter Festpreis hat nur
Bestand, wenn sich der in Auftrag gegebene Leistungsumfang nicht ändert
und wenn die vom Kunden genannten Daten und Vorgaben Bestand haben, und
die Ware termingemäß abgenommen wird.
4.
Verpackung, Mindermengen
Die Kosten für Verpackung, Transport,
Versicherung und Aufstellung gehen zu Lasten des Kunden. Bei
Bestellungen unter einem Auftragswert von€ 25,00 berechnen wir
einen Mindermengenzuschlag von € 5,00.
5.
Lieferzeit, Gefahrübergang
Wir sind bemüht, angegebene
Lieferfristen einzuhalten. Die Lieferung erfolgt auf dem uns günstigst
erscheinenden Wege, jedoch ohne Gewähr für die Einhaltung der
Lieferfristen und für schnellste und billigste Beförderung.
Liefererschwerungen, die durch
Betriebseinschränkungen, unvorhergesehene Verarbeitungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Energiemangel, Streik, Aufruhr, Rohstoff- und
Transportschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen sowie jede Art höherer
Gewalt entstanden sind, berechtigen uns, die Lieferung ganz oder
teilweise einzustellen oder die Liefertermine entsprechend
hinauszuschieben. Ansprüche des Bestellers auf Ersatzlieferung oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung
sowie ein Recht zum Rücktritt bestehen in diesen Fällen nicht.
Im übrigen setzt die Erhaltung der
Lieferzeit die Erfüllung der Vertragspflicht durch unseren Kunden
voraus, wozu insbesondere gehören: rechtzeitiger Eingang sämtlicher vom
Kunden zu liefernde Unterlagen, rechtzeitige Klarstellung und
Genehmigung der Pläne, Korrekturen und Unterlagen zur Programmierung.
Tritt eine Liefererschwerung im
vorgenannten Sinne ein oder stellt sich nachträglich heraus, dass es
objektiv unmöglich ist, die vom Kunden vorgegebene Problemstellung zu
lösen, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist in diesem Fall
wechselseitig ausgeschlossen.
Die Gefahr geht mit der am Lagerort
vorgenommenen Verladung auf das jeweilige Transportmittel auf den
Besteller über.
Schließen wir aufgrund besonderer
Vereinbarung zugunsten unserer Kunden Transportversicherungen ab, so
werden die vorstehenden Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die
Ansprüche aus solchen Transportversicherungen treten wir hiermit an den
Kunden ab. Wir sind dem Kunden gegenüber verpflichtet, die für die
Durchsetzung von Deckungsansprüchen einzuleitenden Obliegenheiten
wahrzunehmen.
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6.
Zahlung
Beträge für Anlagen der Datentechnik
sowie für Software verstehen sich “zahlbar netto ohne Abzug innerhalb
von 10 Tagen“. Rechnungsbeträge unter € 50,00 und Software-, Dienstleistungs- und Hardware-Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
Alle weiteren Zahlungen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen mit 2 %
Skonto oder innerhalb von dreißig Tagen netto zahlbar. Uns bleibt
vorbehalten, an uns unbekannte Firmen sowie bei geringem Auftragswert
die Lieferung mit sofortiger Zahlung durchzuführen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz
vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Verzugsschadens zu fordern.
7.
Gewährleistung
Mängelrügen sind unverzüglich geltend
zu machen, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Empfang der
Lieferung. Wir leisten 12 Monate Gewährleistung zwischen gewerblichen
Betrieben, freien Berufen und öffentlichen Verwaltungen für Qualität von
Material und Fertigung . Unsere Haftung beschränkt sich auf
Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Arbeitszeit geht
zu unseren Lasten, Spesen, Auslagen oder sonstige Fremdkosten zu Lasten
des Bestellers. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf
die Abtretung der Haftungsansprüche gegen unseren Zulieferer, dessen
Gewährleistungspflichten sich aus dem mit der Lieferung an den Kunden
ausgehändigten Garantieunterlagen ergibt. Bei elektronischen Geräten
wird eine Schwachstromversicherung vorausgesetzt.
Die Gewährleistung für Hardware oder
Geräte erlischt, wenn der Käufer oder Mieter ohne unsere schriftliche
Genehmigung die Geräte öffnet oder verändert.
Fehler in von uns erstellten
Individual-Programmen für Computer werden von uns behoben, wenn diese
Fehler innerhalb von sechs Monaten nach Programmabnahme auftreten.
Unsere Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn das Betriebssystem
und Anwenderprogramm durch den Anwender oder Dritte verändert worden
ist. Für Standard-Programme ist für die Gewährleistung ein
Software-Pflegevertrag Bedingung. Eine Rekonstruktion von Daten setzt
eine tägliche externe Datensicherung in einem von uns empfohlenen und
von uns lesbaren Datenträgerformat voraus.
In allen Gewährleistungsfällen sind
Wandlung, Minderung oder Schadensersatzansprüche, auch für
Betriebsstörungen oder sonstige Folgeschäden, ausgeschlossen. Dagegen
steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu, wenn wir eine uns gesetzte
angemessene Nachfrist für die Mängelbeseitigung schuldhaft fruchtlos
verstreichen lassen oder wenn unsere nachhaltigen Bemühungen einer
Mängelbeseitigung endgültig als vergeblich anzusehen sind und dem
Besteller deshalb eine Einhaltung des Vertrages unzumutbar ist.
Wir können die Beseitigung von Mängeln
verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, im Falle eines Auftretens von Mängeln
fällige Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
8. Sicherstellung
unserer Forderungen
Von uns gelieferte Gegenstände bleiben
bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, aus der Geschäftsverbindung
mit dem Kunden entstehenden Forderungen, auch wenn diese in eine
laufende Rechnung aufgenommen werden, unser Eigentum. Übersteigt der
Wert der Sicherheiten, die uns durch diese Regelung eingeräumt sind,
unsere jeweiligen Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir
verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen entsprechende Sicherheiten nach
seiner Wahl freizugeben.
9.
Gerichtsstand
Für den Fall, dass unsere Kunden
Kaufleute, die nicht zu den in § 4 des HGB bezeichneten
Gewerbetreibenden gehören, juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind oder keine allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben und für alle Fälle, in denen wir unsere
Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend machen, gilt der
Gerichtsstand Neumünster als vereinbart.
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